Schreibtisch aus Nussholz mit einem Stapel Unterlagen, Lederschreibmappe und Füllfederhalter vor dunkelblauer Wand

Erklärungen vollständig. Bescheide geprüft.

Für Ihr Unternehmen und für Sie privat, auch mit Vermietung.

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Betriebliche und private Erklärungen in einem Mandat

Für Ihr Unternehmen erstellen wir die Erklärungen zur Umsatzsteuer, zur Gewerbesteuer und bei GmbH und UG zur Körperschaftsteuer. Für Sie persönlich erstellen wir die Einkommensteuererklärung.

Weil betriebliche und private Erklärung bei derselben Ansprechperson liegen, passen die Zahlen zusammen.

  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung für GmbH und UG
  • Einkommensteuererklärung, auch mit Einkünften aus Vermietung
  • Prüfung der Steuerbescheide
Tablet mit abstrakter Auswertung in Diagrammen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Tasse Tee und ein Notizbuch
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Für Selbstständige, kleine GmbHs und Vermieter

Selbstständige und Freiberufler brauchen neben der Einkommensteuer meist auch eine Umsatzsteuererklärung. Bei Gewerbetreibenden kommt in der Regel die Gewerbesteuer hinzu, kleine GmbHs und UGs erklären ihre Körperschaftsteuer.

Privatpersonen mit Vermietung betreuen wir bei der Einkommensteuer, auch ohne eigenes Unternehmen. Die Jahreserklärungen stehen einmal im Jahr an, die betrieblichen jeweils nach dem Jahresabschluss.

Besprechungsraum mit Holztisch, Polsterstühlen und Backsteinwand, durch das Sprossenfenster Blick auf Wasser und Kirchturm
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Von den Unterlagen zum geprüften Bescheid

Jede Erklärung läuft über Ihre feste Ansprechperson, vom ersten Unterlagenwunsch bis zur Prüfung des Bescheids.

  1. Unterlagen sammeln

    Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir für Ihre Erklärungen brauchen. Sie übergeben sie digital.

  2. Erklärung erstellen

    Wir erstellen die Erklärungen, bei Selbstständigen auf Basis des Jahresabschlusses, und klären offene Punkte mit Ihnen.

  3. Freigeben und übermitteln

    Sie geben die Erklärungen frei, wir übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.

  4. Bescheid prüfen

    Kommt der Bescheid, prüfen wir ihn auf Abweichungen und besprechen mit Ihnen, ob etwas zu tun ist.

Was Sie zu Ihren Steuererklärungen wissen sollten

Erstellen Sie auch Erklärungen für Privatpersonen?
Ja, die Einkommensteuer für Privatpersonen, insbesondere mit Einkünften aus Vermietung. Dazu kommen Selbstständige, Freiberufler sowie kleine GmbHs und UGs mit ihren betrieblichen Erklärungen.
Welche Unterlagen brauche ich für Einkünfte aus Vermietung?
In der Regel Mietverträge, Nachweise über die Mieteinnahmen, Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen für Reparaturen und Unterlagen zur Finanzierung. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall dazugehört.
Was passiert, wenn der Steuerbescheid abweicht?
Wir prüfen jeden Bescheid gegen die eingereichte Erklärung. Weicht er ab, besprechen wir mit Ihnen, ob sich ein Einspruch lohnt, und kümmern uns darum.
Wie wird die Steuererklärung vergütet?
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Was das für Ihre Erklärungen bedeutet, besprechen wir im Erstgespräch.

Weitere Leistungen

Steuererklärungen beruhen auf Buchhaltung und Abschluss.

Geben Sie Ihre Erklärungen in feste Hände

Schildern Sie kurz, welche Erklärungen anstehen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Erstgespräch anfragen