
Ihr Jahr in Zahlen. Erstellt und erklärt.
Bilanz für GmbH und UG, EÜR für Selbstständige und Freiberufler.
Der Abschluss, der zu Ihrer Rechtsform passt
Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG erstellen eine Bilanz. Selbstständige und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Wir erstellen den passenden Abschluss aus Ihrer laufenden Buchhaltung. Führen wir die Buchhaltung bereits, liegen alle Zahlen schon bei uns.
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für GmbH und UG
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Selbstständige und Freiberufler
- Abschlussbuchungen und Abgrenzungen
- Elektronische Übermittlung an das Finanzamt
- Abschlussgespräch mit Ihrer Ansprechperson

Für Unternehmen, die wissen wollen, wo sie stehen
Den Abschluss brauchen Sie einmal im Jahr, nach dem Ende des Geschäftsjahres. Er ist die Grundlage für Ihre betrieblichen Steuererklärungen.
Für eine GmbH oder UG ist die Bilanz Pflicht. Für Selbstständige zeigt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, was nach Abzug der Kosten bleibt.

Vom Jahresende zum fertigen Abschluss
Der Abschluss folgt jedes Jahr demselben Ablauf. Sie wissen vorher, was wir von Ihnen brauchen und wann Sie freigeben.
Unterlagen vervollständigen
Nach dem Jahresende prüfen wir, ob alle Belege des Jahres vorliegen, und fragen gezielt nach, was noch fehlt.
Abschluss erstellen
Wir buchen die Abschlussposten und erstellen Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Besprechen
Ihre Ansprechperson geht das Ergebnis mit Ihnen durch, in der Kanzlei oder per Video.
Übermitteln
Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir den Abschluss elektronisch und erstellen darauf die Steuererklärungen.
Was Sie zum Jahresabschluss wissen sollten
- Muss meine UG eine Bilanz erstellen?
- Ja. Die UG ist wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft und muss bilanzieren. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für sie nicht vorgesehen.
- Reicht für mich als Freiberufler die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
- In der Regel ja. Freiberufler sind nicht zur Bilanz verpflichtet und ermitteln ihren Gewinn meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Erstgespräch prüfen wir, was für Sie gilt.
- Ich führe meine Buchhaltung selbst. Erstellen Sie trotzdem den Abschluss?
- Das besprechen wir im Erstgespräch. Voraussetzung ist eine vollständige Buchhaltung mit allen Belegen des Jahres in digitaler Form, die wir vor dem Abschluss prüfen.
- Was passiert im Abschlussgespräch?
- Ihre Ansprechperson geht den Abschluss mit Ihnen durch: Gewinn, größere Veränderungen zum Vorjahr und was daraus für die Steuern folgt. Der Termin ist auch per Video möglich.
Weitere Leistungen
Der Abschluss baut auf der Buchhaltung auf und führt zu den Erklärungen.
Lassen Sie Ihren Abschluss von uns erstellen
Im Erstgespräch klären wir, welche Form für Sie gilt und welche Unterlagen wir brauchen.