
Bilanz oder EÜR? Was für Sie gilt.
Welche Gewinnermittlung Ihre Rechtsform verlangt und was das heißt.
Zwei Wege, den Gewinn zu ermitteln
Jedes Unternehmen muss seinen Gewinn ermitteln, denn er ist die Grundlage für die Steuern. Dafür gibt es zwei Wege: die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Welcher Weg gilt, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab.
Wer bilanzieren muss
Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die UG sind immer zur Bilanz verpflichtet, unabhängig von ihrer Größe. Das Gleiche gilt für Kaufleute, die nach Handelsrecht Bücher führen müssen. Für diese Unternehmen ist die EÜR keine Option.
Gewerbetreibende ohne diese Pflicht dürfen die EÜR nutzen, solange sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Werden die Grenzen überschritten, fordert das Finanzamt zur Buchführung auf. Die Pflicht gilt dann ab dem Geschäftsjahr, das auf diese Mitteilung folgt.
Was für Freiberufler gilt
Freiberufler sind nicht zur Bilanz verpflichtet, ganz gleich, wie hoch ihr Umsatz ist. Ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, ist aber nicht immer eindeutig, gerade in IT und Kreativberufen. Von dieser Einordnung hängt auch ab, ob Gewerbesteuer anfällt.
Was der Unterschied praktisch bedeutet
Die EÜR erfasst Einnahmen und Ausgaben im Wesentlichen dann, wenn Geld fließt. Die Bilanz erfasst zusätzlich Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Bestände zum Stichtag. Sie ist aufwendiger, zeigt aber genauer, wie ein Unternehmen zum Jahresende dasteht.
Bei uns ist beides Teil des Jahresabschlusses, erstellt aus Ihrer laufenden Buchhaltung. Welche Form für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch, in der Kanzlei oder per Video. Diese Übersicht ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Fragen zu Bilanz und EÜR
- Darf ich freiwillig bilanzieren?
- Ja. Auch wer die EÜR nutzen darf, kann freiwillig eine Bilanz erstellen. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa eine Bank genauere Zahlen sehen möchte. Ob sich der höhere Aufwand für Sie lohnt, besprechen wir mit Ihnen.
- Muss eine UG wirklich bilanzieren?
- Ja. Die UG ist eine Form der GmbH und damit eine Kapitalgesellschaft. Sie erstellt immer eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, auch wenn sie klein ist und wenig Umsatz macht.
- Was brauchen Sie von mir für die EÜR?
- Vor allem eine vollständige Buchhaltung des Jahres: alle Einnahmen und Ausgaben mit Belegen und die Kontoauszüge des Geschäftskontos. Führen wir Ihre Buchhaltung bereits, liegen diese Unterlagen schon bei uns.
Bilanz oder EÜR: Wir erstellen beides
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss aus der laufenden Buchhaltung und besprechen das Ergebnis mit Ihnen.