Besprechungsraum mit Holztisch, Polsterstühlen und Backsteinwand, durch das Sprossenfenster Blick auf Wasser und Kirchturm

Gründen ohne Überraschung. Steuerlich vorbereitet.

Welche Entscheidungen vor dem Start anstehen und wie Sie sie treffen.

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Die steuerlichen Weichen einer Gründung

Wer sich selbstständig macht oder eine Gesellschaft gründet, trifft am Anfang Entscheidungen mit steuerlichen Folgen. Einige lassen sich später nur mit Aufwand ändern. Es lohnt sich deshalb, sie bewusst zu treffen, statt sie unter Zeitdruck im Formular zu erledigen.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mit dem Start meldet sich das Unternehmen über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. Darin beschreiben Sie Ihre Tätigkeit und schätzen unter anderem Umsatz und Gewinn der ersten Zeit. Das Finanzamt vergibt daraufhin die Steuernummer.

Die Schätzung im Fragebogen zählt: Aus ihr setzt das Finanzamt die ersten Vorauszahlungen fest. Eine zu niedrige Schätzung führt später zu Nachzahlungen, eine zu hohe bindet Geld, das Sie am Anfang an anderer Stelle brauchen.

Rechtsform und Umsatzsteuer

Einzelunternehmen, GmbH und UG werden unterschiedlich besteuert. Beim Einzelunternehmen fließt der Gewinn in Ihre Einkommensteuer, GmbH und UG zahlen eigene Körperschaftsteuer. Welche Form günstiger ist, hängt vom erwarteten Gewinn, der Tätigkeit und Ihren Plänen ab.

Bei der Umsatzsteuer entscheiden kleine Unternehmen, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Wer sie nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus, kann aber auch keine Vorsteuer abziehen. Bei Privatkunden ist das oft attraktiv, bei hohen Anfangsinvestitionen eher nicht.

Rücklagen von Anfang an

Steuern werden oft erst Monate nach den ersten Einnahmen fällig, manchmal für einen längeren Zeitraum auf einmal. Legen Sie deshalb von Beginn an einen Teil jeder Zahlung zurück. Wie viel sinnvoll ist, rechnen wir im Gespräch mit Ihnen durch.

Fragen zur Gründung

Wann sollte ich zur Gründungsberatung kommen?
Möglichst bevor Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dann fließen Ihre Entscheidungen zu Rechtsform und Umsatzsteuer gleich richtig ein. Aber auch kurz nach dem Start lassen sich viele Punkte noch ordnen.
Hilft die Kanzlei auch beim Gesellschaftsvertrag?
Wir beraten zur steuerlichen Seite Ihrer Gründung. Den Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG gestalten Rechtsanwälte und Notare. Die steuerlichen Punkte, etwa zur Verteilung des Gewinns, können Sie vorher mit uns klären.
Geht die Beratung auch per Video?
Ja. Termine sind auch per Video möglich, wir arbeiten digital bundesweit. Wer in Eimsbüttel, Altona oder Hoheluft gründet, kann gern auch in die Kanzlei kommen.

Bereiten Sie Ihre Gründung mit uns vor

Im Erstgespräch klären wir, welche steuerlichen Fragen bei Ihrem Vorhaben anstehen.

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